Die Diskussion, ob es rechtlich zulässig ist, dass Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden dürfen, ist vom Tisch.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2018 ist die Veröffentlichung der Ergebnisse bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln, die ein Bußgeld von mehr als 350 Euro nach sich ziehen, zulässig und darf online erfolgen.
Gerne beraten wir Sie telefonisch und auch vor Ort, kompetent und zielführend zu Ihrer Aufgabenstellung. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen den Nutzen zum Aufwand.